Verein / Initiative

Waldorfkindergärten Hagen-Delstern, Hagen-Haspe, Ennepetal-Voerde

Organe des Vereins

Mit Aufnahme eines Kindes treten seine Eltern dem Verein bei. Durch den Beitritt unterschreiben sie ihr Einverständnis mit den Zielen des Vereins. Gleichzeitig verpflichten sie sich damit, diese zu unterstützen. Das beinhaltet die Beteiligung der Eltern sowohl im Äußeren, also in finanzieller, organisatorischer und praktischer Hinsicht, als auch im Ideellen, genannten Ziele zu unterstützen. Die zusätzlich entstehenden Kosten für einen Kinderbetreuungsplatz in unseren Einrichtungen sind in einem Anhang zum Anmeldeformular näher erläutert.

Im Vordergrund steht dabei die das Kind betreffende Erziehungsaufgabe. Eltern und pädagogische Mitarbeiterinnen sollen sich als Erziehungspartner verstehen. Schon mit dem Kennenlernen beim Aufnahmegespräch wird das Fundament dazu angelegt. Während der Kindergartenzeit wird in gemeinsamen Gesprächen die Entwicklung des Kindes begleitet. Die Elternabende, die in regelmäßigen Abständen stattfinden, bieten Gelegenheit zu Information und Austausch.

Die Mitwirkung der Eltern in allen „äußeren“ Kindergartenbelangen trägt dazu bei, vertrauensvoll die gemeinsame pädagogische Aufgabe zu meistern.

Neben der Chance, Einblick in den Kindergartenalltag zu erhalten, haben Eltern so Gelegenheit, sich mit ihren Neigungen und Talenten einzubringen, z.B. in den oben genannten Gremien oder in weiteren unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern: Im Bastel-Basarkreis, der neben der Herstellung von Raumschmuck und Spielzeug für unseren Kindergarten, auch auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. Märkten seine Waren anbietet. In diesem Fall arbeitet er eng zusammen mit dem „Öffentlichkeitskreis“, der u. a. die Durchführung bzw. Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen organisiert. Gartenliebhaber und Heimwerker haben Gelegenheit, auf unserem Grundstück tüchtig Hand anzulegen. Garten und Gebäude der Hagener Einrichtungen sind Eigentum der Kindergartengemeinschaft, die vielfältige Aufgaben der Pflege und Instandhaltung bieten.

Ein durchschnittlicher Einsatz von monatlich ca. 2 Stunden – individuell und variabel geregelt – gewährleistet einen tieferen Einblick in diesen Lebensbereich des Kindes, und das für die Erziehung so wichtige Zusammenwirken von Elternhaus und Kindergarten.

Festangestellte Erzieherinnen und Sozialpädagogen der Kindergärten, jeweils mindestens zwei pro Gruppe, werden durch Honorarkräfte, eine Eurythmistin und eine Musikpädagogin, ergänzt. Des Weiteren wird das Team durch hauswirtschaftliches Personal, eine Köchin und Reinigungskräfte, unterstützt.

Bei der Einstellung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters sind die in der Satzung benannten Ziele und Inhalte Bestandteil des Arbeitsvertrages. Mit dem Beitritt zum Kollegium erklären sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesen einverstanden und verpflichten sich, ihre Arbeit in diesem Sinne zu gestalten. Die Zusammensetzung des Kollegiums richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Zuschüssen. Das Kollegium plant und begleitet die Kindergartenarbeit in der wöchentlichen Konferenz und verantwortet die Umsetzung der waldorfpädagogischen Konzeption in den alltäglichen Abläufen. Die notwendige stete Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände berücksichtigt die gesellschaftlichen Erfordernisse, ohne dabei die Grundlagen der Waldorfpädagogik außer Acht zu lassen. Die Organisation und Gestaltung der Arbeitszusammenhänge geschieht in Absprache und teils enger Zusammenarbeit mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, da alle oben Genannten verantwortungsvoll zum Gelingen des Kindergartenlebens beitragen. Außerdem entsendet das pädagogische Kollegium eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter jeder Gruppe, sowie die koordinierende Kraft der Einrichtung, in den Verantwortungskreis. Letztere nimmt auch an den Vorstandssitzungen teil.

In den drei Einrichtungen besteht dieser Kreis in der Regel aus jeweils zwei Elternteilen pro Gruppe. Wie gesetzlich vorgegeben, werden die Elternvertreter jährlich aus dem Kreise der Gruppeneltern gewählt, um gruppenspezifische Belange und Anliegen der Eltern gegenüber dem Kollegium zu vertreten. In den stattfindenden Treffen werden sämtliche Anliegen der Eltern behandelt und Themen des Verantwortungskreises vorbereitet. In den Verantwortungskreis delegiert der Elternrat ein Mitglied pro Gruppe.
Verantwortungskreis: Die Delegierten des pädagogisches Kollegiums und des Elternrates bilden gemeinsam dieses Gremium, das sich um alle Belange der Einrichtung in organisatorisch-technischer Hinsicht mit dem Ziel kümmert, die pädagogischen Grundsätze zu verwirklichen. Dieser Kreis arbeitet eng mit den anderen Kreisen zusammen und bereitet gemeinsame Aktionen der Kindergartengemeinschaft vor.

Die Versammlung der Mitglieder des Vereins Waldorfkindergärten Hagen e.V. wird satzungsgemäß einmal jährlich einberufen. In dieser Versammlung gibt der Vorstand einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins und informiert über etwaige Veränderungen. Alle Entscheidungen, welche die Vereinsmitglieder direkt betreffen, werden hier gemeinsam entschieden. Auch die jährlich anstehende Wahl des Vorstandes findet in diesem Rahmen statt.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Er besteht satzungsgemäß aus sieben Mitgliedern und evtl. gewählten Beisitzern und verantwortet den reibungslosen Ablauf des Betriebes in organisatorisch-technischer und finanzieller Hinsicht für die drei Kindergärten. Die gemeinsame Arbeit wird durch Aufteilung in unterschiedliche Ressorts strukturiert. Finanzierung und Abrechnung, Öffentlichkeitsarbeit, Technik, etc. sind einige der Tätigkeitsbereiche. In zweiwöchentlich stattfindenden Sitzungen werden alle wichtigen Entscheidungen, nach gründlicher Vorbereitung durch den Ressortbeauftragten, getroffen. In Zusammenarbeit mit den koordinierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kindergärten, finden die Anliegen von Elternschaft und Kollegium Berücksichtigung bei diesen Entscheidungen.

Waldorfkindergärten Hagen e. V.

Eingetragen im Amtsgericht unter der Nr. VR1491

Geschäftsführender Vorstand:

Daniel Limpinsel, Jenö Sahintürk, Heiko Zimmer

Geschäftsstelle:

Louise-Märcker-Str. 1
58135 Hagen-Haspe
Telefon: 0 23 31 / 40 59 90
Telefax: 0 23 31 / 40 59 85
Ansprechpartnerin: Kirsten Nieder, Katja Funke

Antrag:

Antrag Fördermitgliedschaft